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Aufklärung und Rechtliches 

ist wichtig und darf nicht verschwiegen werden

Wir möchten aufklären, denn immer wieder gibt es Fragen, was ich rechtlich darf und ich möchte , dass keine Verwechslungen zur Heilverordnung oder Heilerlaubnis von Ärzten und Heilpraktikern besteht.

 

Ebenfalls kann ich keine Garantie dafür übernehmen, dass die Hypnosesitzung bei jedem Menschen dem Anwendungsgebiet entsprechend Wirkung zeigt. Meine Tätigkeit  liegt einzig in der nichtmedizinischen Gesundheitsprävention und Lebenshilfe und stellt keine medizinische Leistung im Sinn der Heilerlaubnis dar.

 

Meine Tätigkeit grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers ab, indem keinerlei Diagnosen oder Heilungsversprechen abgegeben werden.

 

Es werden von mir keinerlei Leiden mit medizinischer Erfordernis / Hintergrund behandelt oder Medikamente verabreicht.

 

Sollte sich der Hypnotisant wegen irgendwelchen Leiden oder Erkrankungen in medizinischer Behandlung befinden, so unterbrechen Sie auf keinen Fall diese ohne vorherige Besprechung mit Ihrem Arzt.

Unserer Tätigkeit dient jedoch zur Ergänzung einer medizinischen Behandlung, jedoch ist bei Krankheitssymptomatiken hierbei die vorherige Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten unbedingt erforderlich.

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Ich behalte mir vor, nach der dem Vorgespräch bei Auffälligkeiten die hypnotische Behandlung nicht durchzuführen und dem Klienten mitzuteilen vor der hypnotischen Behandlung einen Arzt oder Heilpraktiker zu konsultieren.

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